Hinweise auf Pflegeberatung (Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegegeld)

Die wichtigsten Pflegeleistungen im Blick: So entlasten Sie Ihren Alltag

Ein Pflegefall in der Familie stellt den Alltag oft völlig auf den Kopf. Neben der emotionalen Belastung kommen unzählige organisatorische Fragen auf. Doch Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Es gibt gesetzliche Unterstützungsangebote, die Ihnen finanzielle und praktische Entlastung bieten.

Hier sind die drei wichtigsten Säulen, die Sie kennen sollten:

  1. Das Pflegegeld: Flexibilität für die häusliche Pflege

Wenn Angehörige oder Freunde die Pflege im eigenen Zuhause übernehmen, steht Ihnen ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld zu. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Dieses Geld ist nicht zweckgebunden und kann als Anerkennung an die pflegenden Personen weitergegeben werden.

  1. Die Verhinderungspflege: Zeit für Ihre eigene Erholung

Pflegende Angehörige brauchen Pausen, um selbst Kraft zu tanken oder wenn sie durch Krankheit ausfallen. Hier greift die Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2). Die Pflegekasse übernimmt Kosten für eine Ersatzpflegekraft (z. B. einen Pflegedienst oder andere Verwandte) für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.

  1. Der Entlastungsbetrag: Kleine Hilfen im Alltag

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder Gruppenangebote genutzt werden, um Pflegende im Alltag gezielt zu entlasten.

Unser Tipp: Verschenken Sie kein Geld! Viele dieser Ansprüche verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig abgerufen werden. Eine professionelle Pflegeberatung hilft Ihnen, die optimalen Leistungen für Ihre Situation zu kombinieren.

Seit November 2025 ist Privatbüro Plus anerkannte Pflegeberatungsstelle.

Wir führen die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI durch – der Beratungseinsatz findet bei Ihnen zu Hause statt!

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